Häufige Fragen und Antworten

Hier erhalten Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Was ist die TK Pensionsfonds AG?

    Häufig gestellte Fragen und Antworten

    Die TK Pensionsfonds AG ist ein Instrument zur Durchführung und Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung. Er ist einer von 5 Durchführungswegen, die der Gesetzgeber für Unternehmen vorsieht. Die TK Pensionsfonds AG ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in Form einer Aktiengesellschaft. Die TK Pensionsfonds AG ist eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassene Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung und unterliegt der laufenden Aufsicht der BaFin. Die Techniker Krankenkasse ist die alleinige Aktionärin der TK Pensionsfonds AG.

  • Warum hat die Techniker Krankenkasse die TK Pensionsfonds AG gegründet?

    Häufig gestellte Fragen und Antworten

    Mit der TK Pensionsfonds AG bieten sich der Techniker Krankenkasse bessere und erweiterte Kapitalanlage-Möglichkeiten für das Pensionsvermögen der TK-Mitarbeitenden. So sichert die Techniker Krankenkasse die Finanzierung der Pensionszusagen auch in der Zukunft nachhaltig.

  • Werden die TK-Betriebsrenten weiterhin an Tarifanpassungen teilnehmen?

    Häufig gestellte Fragen und Antworten

    Ja. Die TK-Betriebsrente wird weiterhin im Rahmen der gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Änderungen angepasst. Von diesen Änderungen übernimmt die TK Pensionsfonds AG Rentenanpassungen bis maximal 1 Prozent pro Jahr. Darüberhinausgehende Steigerungen werden direkt von der Techniker Krankenkasse an die Versorgungsberechtigten gezahlt. Diese erhalten somit 2 Auszahlungen.

  • Wieso muss die TK-Betriebsrente über die TK Pensionsfonds AG versteuert werden?

    Häufig gestellte Fragen und Antworten

    Die TK-Betriebsrente aus der TK Pensionsfonds AG wird auf Grund steuerrechtlicher Vorgaben ohne Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer gezahlt. Das bedeutet: Die Versteuerung muss im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung selbst vorgenommen werden. Es empfiehlt sich, den für die jährliche Zahlung der Steuern an das Finanzamt erforderlichen Betrag jeweils anteilig monatlich zurückzulegen.

     

     

  • Gibt es von der TK Pensionsfonds AG einen Nachweis der Einkünfte für das Finanzamt?

    Häufig gestellte Fragen und Antworten

    Ja. Die TK Pensionsfonds AG schickt die dazu erforderliche Steuerbescheinigung nach § 22 Nr. 5 EStG unaufgefordert im ersten Quartal des Folgejahres zu.

  • Muss die Tarifanpassung von mehr als 1 Prozent pro Jahr ebenfalls versteuert werden?

    Häufig gestellte Fragen und Antworten

    Für die Tarifanpassungen von mehr als 1 Prozent pro Jahr nimmt die Techniker Krankenkasse den Steuerabzug weiterhin vor, so dass für diesen Teil der TK-Betriebsrente bezüglich der Versteuerung nichts unternommen werden muss.

  • Ändert sich etwas bei den Beiträgen zur Sozialversicherung?

    Häufig gestellte Fragen und Antworten

    Nein. Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge führt die TK Pensionsfonds AG ab.

  • Wer zahlt die TK-Betriebsrente aus?

    Häufig gestellte Fragen und Antworten

    Wer bereits am 1. Januar 2020 eine TK-Betriebsrente erhielt, bekommt diese ab sofort von der TK Pensionsfonds AG.

    Wer bei der Techniker Krankenkasse angestellt ist und seit dem 2. Januar 2020 noch eine weitere Anwartschaft auf TK-Betriebsrente aufbaut, erhält diese bei Renteneintritt direkt von der Techniker Krankenkasse ausgezahlt. Der auf den Pensionsfonds übertragene Anteil der Versorgungsanwartschaft wird wiederum direkt von der TK Pensionsfonds AG ausgezahlt.