Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.tkpensionsfonds.de veröffentlichten Webseiten der TK Pensionsfonds AG, Geschäftsstelle Bramfelder Straße 140 22305 Hamburg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Website wurde im März 2021 online gestellt.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
In den Seiten der Website sind die nachstehend aufgeführten Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei. Die genannten Erfolgskriterien beziehen sich auf den technischen Standard WCAG 2.1
- Die Navigation ist mit den Erfolgskriterien 1.4.4. Textvergrößerung und 2.4.1 Überspringen von Inhalten nicht vollständig vereinbar. Bei Textvergrößerung ist die Suchfunktion nicht tastaturbedienbar. Im Screenreader sind nicht alle Bereiche der Anwendung mit einer Sprungfunktion erreichbar.
- Die Website ist mit dem Erfolgskriterium 4.1.1 Korrekte Syntax nicht vollständig vereinbar. Alle Seiten weisen leichte Mängel in der HTML-Syntax auf.
- Der Text der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ sowie der Feedback-Funktion „Barriere melden“ ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit den Erfolgskriterien 3.1.3 Unübliche Worte, 3.1.4 Abkürzungen sowie 3.1.5 Leseniveau nicht vereinbar.
- Es liegen noch keine Informationen in Gebärdensprache vor. Somit ist die Website mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 Gebärdensprache nicht vereinbar.
Geplante Verbesserungen
Die in der Prüfung festgestellten Mängel der Barrierefreiheit wurden in die laufende Qualitätssicherung aufgenommen. Die nächste verbesserte Version der Website wird voraussichtlich im September 2021 veröffentlicht.
Die ausstehenden Übersetzungen in Leichte Sprache und in Gebärdensprache sollen bis September 2021 realisiert werden.
Stand dieser Erklärung
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 09.03.2021 erstellt.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte die Kontaktdaten auf der Kontaktseite.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.